Pflegestützpunkte.org

Bad Driburg · Kreis Höxter · 19.080 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bad Driburg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Höxter mit Sitz in Höxter.

Postleitzahlen in Bad Driburg: 33014

Senioren-, Pflege- und Wohnberatung des Kreises Höxter

Anschrift
Senioren-, Pflege- und Wohnberatung des Kreises Höxter
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Kreis Höxter ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bietet der Kreis selbst an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Höxter, Abteilung Alter, Pflege und Heimaufsicht

Moltkestraße 12, 37671 Höxter · 05271 965-0

info@kreis-hoexter.de

pflegeberatung.kreis-hoexter.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 0251 591-01.

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bad Driburg zuständig?

Für Bad Driburg (Kreis Höxter) ist die Pflegeberatung im Kreis Höxter zuständig, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Telefon 05271 / 965-3930.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Driburg?

Zur Gemeinde Bad Driburg gehören die Postleitzahlen 33014. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Höxter für