Pflegestützpunkte.org

Angermünde · Landkreis Uckermark · 14.233 Einwohner

Pflegestützpunkt für Angermünde

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Uckermark mit Sitz in Prenzlau.

Postleitzahlen in Angermünde: 16278

Pflegestützpunkt Uckermark – Prenzlau

Anschrift
Pflegestützpunkt Uckermark – Prenzlau
Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau
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Sprechzeiten
Mo 8:30–11:30 Uhr, Di 8:30–11:30 und 14–17 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Uckermark, Sozialamt Uckermark, Sachgebiet Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege - ambulant und stationär)

Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau · 03984 70-1150

sozialamt@uckermark.de

uckermark.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Angermünde zuständig?

Für Angermünde (Landkreis Uckermark) ist die Pflegeberatung im Landkreis Uckermark zuständig, Stettiner Straße 21, 17291 Prenzlau, Telefon 03984 701549.

Welche Postleitzahlen gehören zu Angermünde?

Zur Gemeinde Angermünde gehören die Postleitzahlen 16278. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Uckermark erreichbar?

Sprechzeiten: Mo 8:30–11:30 Uhr, Di 8:30–11:30 und 14–17 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr, sowie nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Uckermark für