Pflegestützpunkte.org

Altusried · Landkreis Oberallgäu · 10.289 Einwohner

Pflegestützpunkt für Altusried

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu mit Sitz in Sonthofen.

Postleitzahlen in Altusried: 87452

Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2 (Landratsamt Oberallgäu)
87527 Sonthofen
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Sprechzeiten
Mo und Do 8–12:30 und 13:30–16 Uhr, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, nachmittags Termine nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Altusried zuständig?

Für Altusried (Landkreis Oberallgäu) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu zuständig, Oberallgäuer Platz 2 (Landratsamt Oberallgäu), 87527 Sonthofen, Telefon 08321 612-3025.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altusried?

Zur Gemeinde Altusried gehören die Postleitzahlen 87452. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu erreichbar?

Sprechzeiten: Mo und Do 8–12:30 und 13:30–16 Uhr, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, nachmittags Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Oberallgäu für