Pflegestützpunkte.org

Altdorf b. Nürnberg · Landkreis Nürnberger Land · 15.478 Einwohner

Pflegestützpunkt für Altdorf b. Nürnberg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Nürnberger Land mit Sitz in Lauf.

Postleitzahlen in Altdorf b. Nürnberg: 90518

Fachstelle für pflegende Angehörige

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige
Altdorferstr. 45
91207 Lauf
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Weitere Fachstellen in Hersbruck, Feucht und Schwarzenbruck. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · 0981 4664-25002

Arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de

bezirk-mittelfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Altdorf b. Nürnberg zuständig?

Für Altdorf b. Nürnberg (Landkreis Nürnberger Land) ist die Pflegeberatung im Landkreis Nürnberger Land zuständig, Altdorferstr. 45, 91207 Lauf, Telefon 09123 962680.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altdorf b. Nürnberg?

Zur Gemeinde Altdorf b. Nürnberg gehören die Postleitzahlen 90518. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Nürnberger Land für